Klimaschutzplan 2050 und Bundes-Klimaschutzgesetz

Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung

Die folgenden Informationen sind aus folgendem Dokument der Bundesregierung entnommen:
Klimaschutzplan 2050, Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung, Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), November 2016 (LINK)

Kapitel 5.3: Klimaschutz und Mobilität VERALTET, da neu festgelegt im Bundes-Klimaschutzgesetz (2019)

Der Verkehrsbereich wird mit 40% bis 42% gegenüber 1990 zum 2030er Klimaziel beitragen.

Im Bundes-Klimaschutzgesetz wird verbindlich festgeschrieben, dass bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 55% reduziert werden müssen. Dies ist in folgender Grafik dargestellt.

Wie in der obigen Graphik zu sehen ist, muss der Energiebedarf des Verkehrssketors um mindestens 61% des Wertes von 2017 gesenkt werden.

Ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr wird darlegen, wie die Treibhausgasemissionen bis 2030 gemindert werden können…. Dabei werden die Emissionen von PKW, leichten und schweren Nutzfahrzeugen einbezogen sowie Fragen der … Elektromobilität … adressiert.
Zudem werden im Verkehrsbereich alternative Antriebe, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr, aber auch eine Digitalisierungsstrategie eine wichtige
Rolle spielen.

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