Ziel: Einhaltung der Vereinbarung der Pariser Klimaschutzkonferenz von 2015

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Auf der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmals auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen geeinigt.

Eckpunkte
Das Pariser Übereinkommen schlägt die Brücke zwischen den derzeitigen politischen Strategien und der vor dem Ende des Jahrhunderts zu erzielenden Klimaneutralität. Abschwächung des Klimawandels heißt Emissionsminderung!

Die Staaten werden

● ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel erhöhen;
● den Entwicklungsländern weiterhin und in größerem Umfang internationale Unterstützung für die Klimaanpassung zukommen lassen.

Rolle der Städte, Regionen und lokalen Behörden

In dem Übereinkommen wird anerkannt, dass nicht zu den Vertragspartnern gehörende Interessenträger bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen u. a. Städte, Behörden auf regionaler und kommunaler Ebene, die Zivilgesellschaft und die private Wirtschaft.

Diese sind aufgerufen,

  • ihre Anstrengungen zu verstärken und Maßnahmen zur Emissionsminderung zu unterstützen,
  • ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und ihre Anfälligkeit gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels zu vermindern,
  • die regionale und internationale Zusammenarbeit fortzuführen und zu fördern.

Quelle: https://ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/paris_de

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