Klimaschutz im Wirtschaftsraum Augsburg

UPDATE Januar 2021:

Das Landratsamt Augsburg, Abteilung Mobilität und Klimaschutz, sagt nach einem gemeinsammen Gespräch (24.11.2020) zu, “dass sich sowohl der AVV in der Ausschreibung des Nahverkehrsplans wie auch der Landkreis Augsburg in seinem Mobilitätskonzept bereit erklärt haben, Ihr[das] Konzept Verkehr 4×0 zu prüfen und bei positiver Bewertung in die Umsetzung zu bringen.

[Zusage in e-mail vom 05.01.2020 von Landratsamt Augsburg, Abteilung Mobilität und Klimaschutz]

Klimaschutz wird im Wirtschaftsraum Augsburg groß beworben. Doch wie aktiv sind die Kommunen, die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg und Aichach-Friedberg im Klimaschutz wirklich? Wird aktiv gehandelt oder verzögert und ausgesessen. Ein Versuch, dies im Verkehrssektor aufzuzeigen.

Im folgenden Bild sind die  Klimaschutz- und Nahverkehrspläne für den Wirtschaftsraum Augsburg dargestellt, welche hier kurz beschrieben werden. Wichtig ist dabei, dass Ende 2020 / Anfang 2021 der Nahverkehrsplan neu ausgeschrieben wird. Hier wird die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs für die nächsten 5-10 Jahre festgeschrieben – hier muss das Konzept Verkehr 4.0 und  Vorgaben für die deutliche CO2 Reduzierung im Verkehrssektor festgeschrieben werden! 

Nahverkehrs- und Klimaschutzpläne im Wirtschaftsraum Augsburg (Darstellung Verkehr 4.0)

Die Stadt Augsburg arbeitet im Jahr 2020 noch mit einem Gesamtverkehrsplan von 1998 als Richtlinie. Im Jahr 2012 wurde das regionale Klimaschutzkonzept für den Wirtschaftsraum Augsburg (LINK) erstellt, welches dann 2013 von den drei Gebietskörperschaften (Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg und Aichach-Friedberg) durch politische Entscheidungen verankert wurde. In diesem regionalen Klimaschutzkonzept ist das Ziel festgeschrieben, bis 2030 mindestens 55% weniger CO2 freizusetzen. Der Verkehrssektor ist im Wirtschaftsraum für 25% der CO2-Emissionen verantwortlich. Für den Verkehrssektor gibt es folgendes Ziel:

Maßnahmenpaket im Verkehrsbereich (aus regionalem Klimaschutzkonzept):    

  1. Neue Antriebstechniken und Mobilitätssysteme
  2. Veränderung des Modal Splits zugunsten des Umweltverbundes

→ CO2-Minderung: 28 %

Stand Oktober 2020: Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor steigen im Bundesdurchschnitt stetig an. Die neuen Antriebstechniken tragen aufgrund größerer PS-stärkerer Motoren und mehr Fahrzeugen nicht zur CO2-Minderung bei. Die Fahrgastzahlen im AVV nehmen ab, bei den Stadtwerken Augsburg stagnieren die Zahlen. Der Umweltverbund (ÖPNV) wird nicht deutlich ausgebaut und beschleunigt.


Von den Zielen des “regionalen Klimaschutzkonzeptes” ist im Nahverkehrsplan 2015+ (LINK) nicht viel zu erkennen. Der Nahverkehrsplan beschreibt die Ausbauziele, das Streckennetz und die Erweiterungen im AVV Gebiet, also in der Stadt Augsburg (teilweise, das Stadtwerke das Augsburger Netz beplanen) und die Landkreise Augsburg, Dillingen und Aichach-Friedberg. Laut Stadt Augsburg kann das Mobilitätskonzept “Verkehr 4.0 für den Ballungsraum Augsburg” zur Zeit nicht umgesetzt werden, da es nicht im Nahverkehrsplan festgeschrieben ist.

Das Pariser Klimaschutzabkommen (2015) und die Nationale Umsetztung im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) (LINK) beschreiben sehr deutlich, welche Maßnahmen notwendig sind, um das 1,5°C Ziel bei der Klimaerwärmung einzuhalten. Diese Ziele sind im Wirtschaftraum Augsburg im Verkehrssektor noch nicht umgesetzt worden, da sie “für die Kommunen nicht verpflichtend sind”.

Im Folgenden sind Anfragen an die Stadt Augsburg, den Landkreis Augsburg und Aichach-Friedberg und die erhaltenen Antworten auf die Anfragen.

Welche Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sind bis 2030 angestrebt?

Stadt Augsburg

Im November 2021 wurde die Studie Klimaschutz 2030: Studie für ein Augsburger Klimaschutzprogramm für die Stadt Augsburg veröffentlicht. Auf dieser Seite werden wesentliche Punkte von Verkehr 4.0 mit Vorschlägen aus der Studie belegt.

Eine Gegenüberstellung des Klimaschutzprogrammes und Verkehr 4.0 ist auf dieser Seite zu finden -> LINK

Landkreis Augsburg

„Bei der Entwicklung des Klimaschutzkonzepts hat man angenommen, dass ein Großteil der Einsparungen durch die technologische Entwicklung erreicht werden. Entsprechend wurde der Bereich Mobilität 2013 in der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen nicht priorisiert. Um diese Lücke in den Klimaschutzaktivitäten zu schließen, wurde in der Zwischenzeit (Jan 2021) die Stelle der Mobilitätsmanagerin geschaffen. Für das Jahr 2021 steht die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis auf der Agenda, bei dem die Potenziale zur CO2-Reduzierung im Verkehrsbereich bestimmt werden sollen.

[Diese Antwort wurde im Januar 2021 in Rücksprache mit dem Landratsamt Augsburg, Abteilung Mobilität und Klimaschutz, konkretisiert. 05.01.2020]

Gibt es eine detailierte Auswertung der Pendlerströme innerhalb der Stadt Augsburg sowie zu den Ein- und Auspendlern?

Antwort 1:

….die Bundesagentur für Arbeit erhebt solche, wie von Ihnen erbetene Daten.

[e-mail vom 24. 09.2020 von Stadt Augsburg, Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg]

Anmerkung Verkehr 4.0 zur Antwort:

Die Daten des Links beziehen sich nur auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Desweiteren geben die Daten keine Aussage über Start und Ziel der Bewegung. Die Bewegungsmuster der  51263 Auspendler und 75198 Einpendler bedürfen einer detailierten Ausarbeitung.

Die Nachfrage zu genaueren Zahlen ergibt folgende Antwort:

Antwort 2:

Zu Ihrer Frage … empfehle ich Ihnen, sich an das Amt für Statistik und Stadtforschung zu wenden. Eventuell kann Ihnen dort weitergeholfen werden.

Anmerkung Verkehr 4.0:

Offensichtlich haben die verantwortlichen Stellen in der Stadt Augsburg noch immer keine Übersicht über die Pendlerströme. Dies ist verwunderlich, da dieses Thema bei einer Vorstellung von Verkehr 4.0 bei einem gemeinsamen Treffen am 29.07.2019 mit Vertretern der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg thematisiert wurde.

Welche “Strafzahlungen” können auf die Stadt Augsburg zukommen, falls die Klimaschutzziele im Verkehrssektor im Bereich der Stadt Augsburg nicht erreicht werden (EU, BRD)?

“Es gibt im Klimaschutz weder grundsätzlich noch im Speziellen im Verkehrssektor eine gesetzliche Verpflichtung oder einen Mechanismus, nach dem Kommunen bei der Verfehlung von Klimaschutzzielen zu Strafzahlungen verpflichtet werden. Es gibt noch nicht einmal gesetzlich verbindliche Zielsetzungen im Klimaschutz für Kommunen. Kommunale Klimaschutzziele sind in der Regel freiwillige Selbstverpflichtungen, die von den Kommunalgremien beschlossen wurden.”

[e-mail, 25.08.2020, Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg, Antwort des Referats für Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima und Gesundheit]

Anmerkung Verkehr 4.0:

Die Ausschreibung und die Finanzierung des Nahverkehrs obligt den Kommunen. Da es keine “gesetzlich verbindliche Zielsetzungen im Klimaschutz für Kommunen” gibt, ist es auch nicht nötig, in die Mobilitätswende hin zum ÖPNV zu fördern. Die finanzielle Risikominimierung für die Kommunen bedeutet hier stagnierende Nahverkehrsangebote.

Die deutlich steigenden Energiekosten aufgrund der verfehlten (Verkehrs-)Sektorziele werden auf die Bürger abgewälzt. Der Bürger zahlt immer mehr für (Individual-)Mobilität ohne eine nachhaltige und schnelle Alternative. Verkehr 4.0 zeigt hierfür einen Ausweg auf.

Wie ist dieses träge oder gar passive Agieren bei der Erweiterung des ÖPNV und der Umsetzung des Klimaschutzes zu erklären? Dazu wurden folgende Fragen an das Bundesumweltministerium gestellt.

Gibt es im Pariser Klimaschutzabkommen eine Verpflichtung für die Kommunen / Städte, sich an der Treibhausgasminderung im Verkehrssektor bis 2030 zu beteiligen? Welche Vorgaben sind den Kommunen / Städten auferlegt worden?

Als langfristige Klimaschutzstrategie der Bundesregierung adressiert der Klimaschutzplan 2050 Ziele und Maßnahmen auf Bundesebene. Da Klimaschutz bzw. Treibhausgasminderung keine kommunalen Pflichtaufgaben sind, hat der Bund auch nicht die Möglichkeit, den Kommunen in diesem Bereich Ziele vorzugeben. Die Zuweisung neuer Pflichtaufgaben an Kommunen liegt nicht in der Kompetenz des Bundes. Gelegentlich wird in der politischen Debatte gefordert, Klimaschutz in den Katalog der kommunalen Pflichtaufgaben aufzunehmen. Allerdings sind an eine solche Ausweitung kommunaler Pflichten strikte Bedingungen geknüpft, unter anderem sind den Kommunen die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Pflichtaufgaben zur Verfügung zu stellen.

Der Klimaschutzplan 2050 betont aber ausdrücklich, dass der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bei der die Kommunen eine wichtige Rolle spielen. Deshalb fördert das Bundesumweltministerium die freiwilligen Klimaschutzaktivitäten der Kommunen über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) seit 2008. Mit der NKI werden Klimaschutzprojekte insbesondere im kommunalen Umfeld deutschlandweit finanziell unterstützt. Für Kommunen bietet insbesondere das größte Breitenförderprogramm der NKI, die Kommunalrichtlinie, Förderangebote in nahezu allen kommunalen Handlungsbereichen. Detaillierte Informationen zur NKI und ihrem Förder- und Beratungsangebot finden Sie auf der NKI-Webseite www.klimaschutz.de.  

[Antwort vom 15.10.2020 von Bundesumweltministerium, Referat IK III 3; Nationale Klimaschutzinitiative, Klimaschutz in Wirtschaft und Kommunen]

Wie werden die Treibhausgasemmisionsminderungen im Verkehrssektor auf die einzelnen Verantwortungsbereiche aufgeteilt?

Wie werden die THG-Minderungsziele bis 2030 erreicht?

Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele jährliche Minderungsziele durch die Vorgabe von jährlichen Sektorbudgets fest, insbesondere auch den Verkehrssektor. Die jährlichen Sektobudgets für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (vgl. § 4 Absatz 1 Bundes-Klimaschutzgesetz). Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz ist die Bundesregierung bei absehbarer Zielverfehlung dazu verpflichtet, weitere Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren zu ergreifen.

Die Sektorbudgets teilt das Bundes-Klimaschutzgesetz nicht auf Bund, Länder und Kommunen auf. Dies wäre auch methodisch nicht möglich, weil die Daten in der Regel für ganz Deutschland erfasst werden. Das Bundes-Klimaschutzgesetz regelt aber ein Berücksichtigungsgebot, wonach die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben. Dieses Berücksichtigungsgebot gilt auch für Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Wie sie es konkret innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche ausgestalten, bleibt ihnen überlassen, da der Bund hier schon aus verfassungsrechtlichen Gründen den Kommunen keine genauen Vorgaben machen kann.

Um die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 sicherzustellen, hat die Bundesregierung im Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Die Maßnahmen adressieren die Sektoren als Ganzes. Sanktionsmechanismen bei Zielverfehlung sind dabei nicht vorgesehen. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima-massnahmen-data.pdf?download=1.

Anmerkung Verkehr 4.0:

Werden die Klimaschutzziele u.a. auf kommunaler Ebene nicht umgesetzt (z.B. besserer ÖPNV und damit weniger KFZ) kann die Bundesregierung die Abgaben auf CO2/Tonne erhöhen, wie es im Oktober 2020 bereits zum ersten mal erfolgte. Statt dass die kommunen in den kommunalen ÖPNV zu investieren muss der Bürger dann höhere CO2-Preise bezahlen um mobil zu bleiben.

[Antwort vom 15.10.2020 von Bundesumweltministerium, Referat IK III 3; Nationale Klimaschutzinitiative, Klimaschutz in Wirtschaft und Kommunen]